Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich. Änderungsvorbehalt

(1) Das Buchungssystem Nachtwächter24.de wird von der Firma Nachtwächter24.de, Inhaber Tim Schäfer, Bövergeest 85, 25826 St. Peter-Ording, betrieben, die sämtliche Beratungen, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen verantwortet und mit denen ausschließlich Verträge zustande kommen. Soweit in den nachfolgenden Bedingungen von „uns“ die Rede ist, bezieht sich dies stets auf die Firma Nachtwächter24.de. Anbieter der im Buchungssystem zu beziehenden Inhalte im Sinne von § 5 des Telemediengesetzes ist die Firma Nachtwächter24.de.

(2) Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung haben für alle unsere Beratungen, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen sowie für alle Bestellungen über unser Buchungssystem Gültigkeit. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, finden nur dann Anwendung, wenn und soweit dies von uns ausdrücklich bestätigt worden ist.

(3) Wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen sind für den Vertragspartner von dem Zeitpunkt an bindend, zu dem sie Ihnen in Textform mitgeteilt worden sind.

2. Vertragsabschluss

(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung in unserem Buchungssystem aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern informiert nur darüber, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Dienstvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform ausdrücklich annehmen und die Vertragsunterlagen mit den QR-Codes an Sie versenden.

(2) Mit Ihrer Bestellung garantieren Sie, dass Sie volljährig und geschäftsfähig und (insbesondere als Eigentümer oder Mieter) berechtigt sind, uns den Zugang zu dem von Ihnen benannten Objekt zu gewähren. Sämtliche bei der Bestellung erfragten Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unzulässig ist die Angabe von Daten Dritter bzw. von Personen, für die nicht wirksam in Vertretung gehandelt werden kann.

3. Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher, das heißt als natürliche Person, die den Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu einem Zwecke abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir wie folgt belehren:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Nachtwächter24.de, Inhaber Tim Schäfer, Bövergeest 85, 25826 St. Peter-Ording, Telefon: +49 (48 63) 47 87 950, Telefax: +49 (48 63) 47 87 951; E-Mail: info@nachtwaechter24.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

4. Laufzeit des Vertrages. Zahlungsbedingungen

(1) Die jeweils vereinbarte Laufzeit des Vertrages ist Bestandteil der Bestellung.

(2) Die jeweils vereinbarten Entgelte sind zu den in der Bestellung vereinbarten Zeitpunkten auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Wird eine Zahlung bei Fälligkeit nicht geleistet, geraten Sie automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Zahlungserinnerung bedarf.

(3) In Ermangelung einer anderslautenden Vereinbarung verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er von einer Vertragspartei nicht 4 Wochen vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt jeweils unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere dann vor, wenn Sie für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug sind oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Entgelte in Höhe eines Betrages in Verzug geraten sind, der die Entgelte für zwei Zeitabschnitte erreicht.

5. Technische Rahmenbedingungen

(1) Um die von uns angebotenen Dienstleistungen nutzen zu können, sind am Vertragsobjekt nach Maßgabe des Inhalts der Bestellung QR-Codes anzubringen, die von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages freizuhalten sind und nicht entfernt werden dürfen. Wird der QR-Code entfernt oder beschädigt, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

(2) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind uns von Ihnen rechtzeitig und unentgeltlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.

6. Mängelhaftung. Schadensersatz

(1) Mängelhaftungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

(2) Wir haften der Höhe nach unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, und - soweit wie eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit einer Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben - für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen. Ferner haften wir nach Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

(3) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach beschränkt auf versicherbare Schäden, die wir durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt haben.

(4) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haften wir - unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen - nicht für Schäden, die nicht an der Leistung selbst entstanden sind.

(5) Beanstandungen, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, haben Sie uns unverzüglich nach ihrer Feststellung in Textform mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, können Sie hieraus keine Rechte mehr gegen uns ableiten. Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen Sie nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn wir nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe gesorgt haben.

(6) Die vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

7. Datenschutz

Informationen, die wir von Ihnen erhalten, dienen ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Dienstleistungen und zur Abwicklung der Zahlungen. Die Informationen werden des Weiteren verwendet, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, die Datensätze zu aktualisieren und die Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen sowie Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Die Informationen werden auch dazu genutzt, die Internetplattform zu verbessern, einem Missbrauch der Internetseite vorzubeugen oder solche aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, die Sie hier gesondert abrufen können.

8. Erfüllungsort. Gerichtsstand. Anwendbares Recht

Handelt es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz Erfüllungsort. In diesem Fall ist für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, unser Sitz Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall aber auch berechtigt, an Ihrem Sitz zu klagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

II Besondere Bestimmungen für Objektdienstleistungen

 

9. Grundsatz

(1) Wir erbringen für Sie Dienstleistungen rund um das von Ihnen bei der Bestellung angegebene Objekt. Ein Dienstleistungserfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet.

(2) Als Objekt gilt jeweils die unter einer Postadresse bezeichnete Immobilie, Wohnung oder das sonstige Objekt. Das Objekt muss zur Ausführung der gebuchten Dienstleistung für die Mitarbeiter zu den vereinbarten Zeitpunkten jeweils frei zugänglich sein und darf nicht weiter als 50 m von einer gefahrlosen Anfahrt mittels PKW entfernt sein.

(3) Sie sind verpflichtet, uns die für die Durchführung des jeweiligen Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen technische Beschreibungen, eine Anfahrtsbeschreibung, die Bereitstellung der QR-Codes, Schlüssel, Mülltermine usw.

(4) Wir sind berechtigt, die Leistungserbringung an selbständige Nachunternehmer zu übertragen. Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nicht. Die Auswahl des eingesetzten Personals und das Weisungsrecht obliegt ausschließlich uns. Stets aber werden wir nur solche Mitarbeiter einsetzen, die uns über ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen haben, dass sie im Sinne des § 53 des Bundeszentralregistergesetzes als unbestraft gelten.

(5) Als Nachweis für die Ausführung der Dienstleistung erhalten Sie jeweils eine Nachricht in Textform an die uns zuvor mitgeteilten Kontaktdaten. Im Falle eines meldepflichtigen Ereignisses (insbesondere eines Schadens oder eines Einbruchs usw.) werden Sie unverzüglich informiert. Maßnahmen werden nie ohne Rücksprache eingeleitet, insbesondere begibt sich unser Mitarbeiter nicht selbst in Gefahr.

(6) Bewachungsdienstleistungen im Sinne des § 34a der Gewerbeordnung sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Auftrages.

10. Besondere Bestimmungen für einzelne Objektdienstleistungen

(1) Leerung von Briefkästen. Ist das Leeren von Briefkästen Gegenstand des Auftrages, so sind wir verpflichtet, das Objekt an den vereinbarten Tagen einmal aufzusuchen, um die uns benannten Briefkästen auf Eingänge zu untersuchen. Ein Aufsuchen zu einem bestimmten Termin, eine Bewachung oder ein Kontrollgang ist ausdrücklich nicht geschuldet. Zur Öffnung des Briefkastens ist uns ein geeigneter Schlüssel zu übergeben oder an einem geeigneten Ort am Objekt bereitzuhalten. Werden Eingänge im Briefkasten festgestellt, sind diese an einem vereinbarten Ort zu hinterlegen. Für bestimmte nach Art und/oder Inhalt bestimmte Posteingänge (etwa Einschreiben, Behördenpost) kann eine besondere Verfahrensweise vereinbart werden.

(2) Öffnung und Schließung von Türen, Jalousien und Vorhängen. Ist die Öffnung und Schließung von Türen, Jalousien und Vorhängen Gegenstand des Auftrages, so sind wir verpflichtet, das Objekt an den vereinbarten Tagen höchstens zweimal aufzusuchen, um die uns benannten Türen, Jalousien und Vorhänge zu öffnen bzw. zu schließen. Ein Aufsuchen zu einem bestimmten Termin, eine Bewachung oder ein Kontrollgang ist ausdrücklich nicht geschuldet. Zur Öffnung des Objekts ist uns ein geeigneter Schlüssel zu übergeben oder an einem geeigneten Ort am Objekt bereitzuhalten.

(3) Bewegung von Mülltonnen. Ist das Bewegen von Mülltonnen Gegenstand des Auftrages, so sind wir verpflichtet, das Objekt an den vereinbarten Tagen höchstens zweimal aufzusuchen, um die uns benannten Mülltonnen zu den angegebenen Orten vom Grundstück und zurück auf das Grundstück zu bewegen. Ein Aufsuchen zu einem bestimmten Termin, eine Bewachung oder ein Kontrollgang ist ausdrücklich nicht geschuldet. Für den Zugriff auf die Mülltonnen ist uns erforderlichenfalls ein geeigneter Schlüssel zu übergeben oder an einem geeigneten Ort am Objekt bereitzuhalten.

(4) Dienstleistung für SB-Automatenräume. Sind Dienstleistungen für Räume mit Selbstbedienungsterminals Gegenstand des Auftrages, so sind wir verpflichtet, das Objekt an den vereinbarten Tagen höchstens zweimal aufzusuchen, um die uns benannten Räume von Unrat und Müll zu entfernen und erforderlichenfalls Unbefugte dazu anzuhalten, das Objekt zu verlassen. Ein Aufsuchen zu einem bestimmten Termin, eine Bewachung oder ein Kontrollgang ist ausdrücklich nicht geschuldet. Auch Reinigungsleistungen sind nicht Gegenstand des Auftrages. Zur Öffnung des Raums ist uns ein geeigneter Schlüssel zu übergeben oder an einem geeigneten Ort am Objekt bereitzuhalten.